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zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 22. November 2012 | Von dpa, dpa-infocom

Russisches Gericht weist Millionenklage gegen Madonna ab

US-Superstar Madonna (54) ist in Russland vom Vorwurf der «Schwulenpropaganda» freigesprochen worden und entgeht damit einer Millionenstrafe. Ein Gericht in der Touristenmetropole St. Petersburg wies am Donnerstag eine entsprechende Klage zurück, wie die Agentur Interfax meldete.


Russisches Gericht weist Millionenklage gegen Madonna ab

Madonna in St. Petersburg. Foto: Olga Maltseva

Zehn Bürger hatten die Sängerin wegen der Verletzung ethnischer und religiöser Gefühle bei einem Konzert im Sommer zu Schadenersatz von umgerechnet 8,3 Millionen Euro verklagt. Nun müssen sie stattdessen für die Anwaltskosten der mitangeklagten Konzertveranstalter aufkommen. Einer der Antragsteller kündigte Berufung an.

Nur einer der Kläger habe das Konzert persönlich besucht, bei dem Madonna im August zur Toleranz mit Homosexuellen aufgerufen hatte, sagte die Sprecherin eines angeklagten Unternehmens. Alle anderen hätten sich lediglich Mitschnitte im Internet angesehen. St. Petersburg hatte im März ein umstrittenes Gesetz in Kraft gesetzt, das öffentliches Reden über Homosexualität unter Strafe stellt. Befürworter begründen den Erlass mit dem Kinderschutz.

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