NDR muss Eva Herman nicht wieder einstellen

Die ehemalige ''Tagesschau''-Sprecherin Eva Herman.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies jetzt ihre Beschwerde gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom April dieses Jahres in letzter Instanz als unbegründet zurück. Gerichtssprecher Christoph Schmitz-Scholemann bestätigte am Samstag einen Bericht des Nachrichtenmagazins «Focus». Der NDR nahm zu der Entscheidung keine Stellung.

Der NDR hatte Herman wegen umstrittener Äußerungen über die NS- Familienpolitik im September 2007 gekündigt. Sie war beim NDR auch als Moderatorin der Talkshow «Herman & Tietjen» tätig gewesen. Herman ging gerichtlich gegen ihre Entlassung vor.

Das Landesarbeitsgericht hatte in seinem Urteil hervorgehoben, die Sprecherin sei nur freie Mitarbeiterin gewesen und könne sich nicht auf den Kündigungsschutz berufen. Das Gericht hatte eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen legte Herman beim Bundesarbeitsgericht Beschwerde ein, und wollte so doch noch eine Revisionsverhandlung erzwingen. Doch damit ist sie nun gescheitert.

Der Fünfte Senat bestätigte die Ansicht der Hamburger Arbeitsrichter mit seinem Beschluss vom 26. August und wies die Beschwerde zurück. «Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist damit rechtskräftig», sagte Bundesarbeitsgerichts-Sprecher Schmitz- Scholemann. Die Beteiligten seien informiert.